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Allgemeine Verkaufsbedingungen

DER STOFF

Die Produkte werden aus dem Sandstein  „Mucharz“  oder aus den anderen früher vereinbarten Stoffen  hergestellt. Die Proben der Produkte können sich unwesentlich von den ganzen Materialparteien farblich  unterscheiden. Die abgebauten und bearbeiteten Steinstoffe haben eine natürlichen Ursprung. Es können in ihnen Verfärbungen und kleine Unterschiede  in der Form eines Farbtones, einer Salzader, eines Mäuschen, Krebses, Wölkchens, Rostfleckchens, Mergels, Insektenloches oder Unterschiede in der Körnung vorkommen.  Solche Zeichen weisen die natürliche Herkunft des Produktes nach, sind keine Mängel und deswegen geben sie keine Grundlagen für eine   Beanstandung oder Rückgabe des gekauften Artikels und sie bewirken auch keine Preissenkung.

DAS ANGEBOT, DIE BESTELLUNG

Auf alle eingehenden Anfragen antwortet die Firma  unverzüglich, indem sie dem Kunden  ein schriftliches Angebot mit allen wesentlichen Verkaufsbedingungen sendet.  Wenn der Kunde das Angebot akzeptiert, bedarf die Firma einer schriftlichen Bestellung mit der Bestimmung der Nummer und des Datums des Angebots. Die Aufgabe der Bestellung von dem Kunden ist mit der Akzeptanz der Allgemeinen Verkaufsbedingungen gleichbedeutend (vorhanden auf www.kamieniolom-mucharz.pl oder im Sitz der Firma  Polnischer Natürlicher Stein). Bei der Auftragsannahme wird die Realisierungsfrist angegeben.

PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Transaktionspreise der Produkte, Dienstleistungen und Verpackungen beruhen sich auf der aktuellen Preisliste. Bei Produkten, die nicht in der Preisliste  zu finden sind, werden die Preise individuell bestimmt.  Es gelten die Zahlungsbedingungen, die in der angenommenen Bestellung oder in dem Vertrag  genannt wurden  und in dem jeden anderen Fall ein Vorschuss 30% vor der Realisierung und 70 % vor dem Warenempfang.

NORMEN, MARKIERUNG

Unsere Firma produziert Waren nach den PN-EN-Normen, polnischen Normen, Betriebsnormen und anderen Normen, die mit dem Kunden vereinbart wurden. Wir markieren unsere Produkt nach der Forderungen für Baustoffe, dazu  stellen wir auf Wünsch des Kunden die EG-Konformitätserklärung  aus.

ABNAHME, REKLAMATION

Der Kunde wird zur Quantitätsabnahme an dem Lieferungsdatum und zur Qualitätsabnahme nicht später als 3 Tage ab der Lieferung verpflichtet, dabei soll der Kunde in dieser Frist den Lieferanten von den bekannt gegebenen Mangeln an der Quantität oder an der Qualität schriftlich benachrichtigen. Unsere Firma prüft eine richtig eingelegte Reklamation im Termin von 14 Tagen ab dem  Datum ihrer Erhaltung. Die Kosten von allen Tätigkeiten, die eine zurückweisende Beanstandung umfassen, werden von den Kunden beglichen.  Die eingelegte Reklamation beeinflusst nicht die Zahlungspflicht des Kunden. Wir tragen keine Verantwortung für die Konstruktionsmängel, die infolge der Fehler in der technischen Dokumentation der Investition entstanden, die  durch eine falsche Anwendung der Stoffe (Montage) verursacht wurden, die sich auch während des Transports ergaben. Der Reklamation unterliegt nicht: die schon einmontierten Waren oder die in einen anderen Ort als Lieferungsanschrift verlagerten Waren.

VERPACKUNG, VERLADUNG

Die Produkte werden nach den allgemein angenommenen Prinzipien verpackt. Nicht abgeschnittene Platten werden auf den Ständern verpackt, die der Kunde zulieferte, dagegen abgeschnittene Platten, spezieller Mauerstein  und formatierte Elemente werden auf den einmaligen Paletten verpackt. Die Blöcke und Klumpen werden auf den einmaligen Unterlagen oder auf den von dem Kunden zugelieferten Unterlagen verpackt. Wir sichern dem Kunden eine  kostenfreie Verladung zu. Die Produkte, die lose verkauft werden, werden auf die Muldenkipper geladen. Die auf den Paletten und den Ständern verpackten Waren werden auf die Kastenwagen geladen.